Verhalten im Störfall

Im Freien quer zum Wind laufen
Eine Gas- bzw. Rauchwolke breitet sich mit dem Wind aus, entfernen Sie sich aus dem Gefahrenbereich unverzüglich quer zum Wind.

Gebäude bieten Schutz
Bleiben Sie nicht im Freien. Schließen Sie Türen und Fenster;  Lüftungsanlagen Ausschalten.

Unterstützen Sie andere
Warnen Sie Nachbarn. Rufen Sie Kinder ins Haus. Bieten Sie Passanten Schutz in Ihrem Haus. Informieren Sie Rettungskräfte über verletzte und hilfsbedürftige Personen.

Anweisungen folgen
Achten Sie auf Lautsprecher-durchsagen der Rettungskräfte; folgen Sie unbedingt den Anweisungen.

Radio einschalten
Meldungen über den Störfall und Entwarnungen werden falls erforderlich über die regionalen Rundfunksender (WDR 2, Radio Kiepenkerl) verbreitet.

Telefonverbindung freihalten
Blockieren Sie nicht die Telefone von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen. Telefonieren Sie nur im Notfall. Vermeiden Sie auch Telefonate mit Mobiltelefonen.

Sicherheit hat bei der Euro-Alkohol GmbH immer Vorrang

Betriebsstörungen können bei technischen Anlagen zwar nie hundertprozentig ausgeschlossen werden, doch Euro-Alkohol GmbH plant und arbeitet immer so, dass die Wahrscheinlichkeit von Störungen nahezu ausgeschlossen werden kann.

Durch vielfältige Sicherheitsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass sich aus einer unkritischen technischen Betriebsstörung kein Störfall entwickelt. Neben klaren Vorgaben zum organisatorischen Ablauf tragen auch sorgfältig geprüfte Sicherheitsbauteile dazu bei.

Warnung und Information

Bei einem Störfall setzt die Leitstelle des Kreises Coesfeld die erforderlichen Rettungsdienste ein. Zusätzlich werden die zuständigen Behörden eingeschaltet.

Anwohner werden durch Lautsprecherdurchsagen und/oder Rundfunkansagen informiert.

Was ist ein Störfall?

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es in einem Betriebsbereich der Ethanolproduktion zu Betriebsstörungen kommen, kurzzeitige Geruchs- oder Lärmentwicklung kann ein Zeichen dafür sein.

Zu einem Störfall wird eine Betriebsstörung erst dann, wenn sich eine ernste Gefahr für den Gesundheitszustand von Menschen oder eine massive Schädigung von Umwelt oder Sachgütern ergibt.

Aufgrund nationaler und europäischer Gesetze sind viele Betreiber von Industrieanlagen verpflichtet, regelmäßig über Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei Störfällen zu informieren. Im Rahmen der sogenannten Störfallverordnung (12. BImSchV) trifft dies auch auf die Euro-Alkohol GmbH zu.

Welche Bereiche unterliegen der Störfallverordnung?

Die Euro-Alkohol GmbH betreibt in Lüdinghausen Anlagen zur Rektifizierung, Dehydrierung und Lagerung von Ethanol. Rektifiziert bzw. dehydriert werden Rohalkohole zu Alkohol mit einem Volumenanteil von Ethanol von 96 % bis zu 99,9 %. Gemäß der Stoffliste des Anhangs I der Störfallverordnung gilt für die Einstufungen in die untere Klasse eine Mengenschwelle von 5.000 bis 50.000 t. entzündbare Flüssigkeiten.

Bei dem Standort handelt es sich daher um einen Betriebsbereich im Sinne der Störfallverordnung, der in die untere Klasse eingestuft ist.

Am 11.08.2016 hat die letzte Inspektion nach § 16 der Störfallverordnung durch die Bezirksregierung Münster stattgefunden. Informationen zu der Inspektion können bei der Bezirksregierung Münster eingeholt werden.

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 – 3
48143 Münster

Telefon-Nr. 0251 411 0
Telefax-Nr. 0251 411 2525
poststelle@brms.nrw.de

Welche Auswirkungen könnte ein Störfall haben?

Gefährdungen können durch Brand- und Explosionsereignisse ausgelöst werden.

Gemeinsam mit den zuständigen Behörden ist ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt worden.

Störfallrelevanter Stoff: Ethanol

  • leicht entzündbar
  • kann explosionsgefährliche Gemische mit Luft bilden

Informationen aus erster Hand:
Telefon-Nr. 02591–9172-0
www.euro-alkohol.com

Stand: Oktober 2020