













GMP-Herstellerlaubnis nach §13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
Die beiden Gesellschaften eal und dkv fusionieren zur Produktions- und Vertriebsgesellschaft Euro-Alkohol GmbH (eal).
Euro-Alkohol ist neu aufgestellt
– Übernahme des Vertriebs für die komplette dkv-Gruppe
Inbetriebnahme der neuen Korn- und Getreidebrennerei
– 60.000 Liter Feindestillat pro Tag – 180.000 kg Getreideeinsatz pro Tag – 55.000 Tonnen Getreidebedarf pro Jahr
Baubeginn der neuen Korn- und Getreidebrennerei
Beschluss der dkv-Gesellschafter zum Bau einer eigenen Korn- und Getreidebrennerei
„Reform des BrMonG“ im Rahmen des HSanG
– Intention: Konzentration der Finanzmittel auf landwirtschaftliche Brennereien – Liberalisierung der Alkoholmärkte – Entzug der Zulassung der dkv zum 30.09.2006
ISO-Zertifizierung nach DIN ISO 9001
Kosher-Zertifizierung der gesamten dkv-Produktion
Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes
– Verbrauchsteuerharmonisierung – Umstellung von Verschlußlager auf offenes Branntweinlager
Wiedervereinigung Deutschlands mit Ausdehnung der Zuständigkeit auf die fünf neuen Bundesländer
EU-Spirituosen-Verordnung
– Bezeichnungsschutz für Korn
Erwerb der Euro-Alkohol
– Komplettierung des Verkaufsprogramms der dkv durch – Vertrieb von Alkohol für den industriellen Sektor
Wegfall des Einfuhrmonopols durch EuGH-Rechtssprechung
Übernahme der Firma Klindtworth in Buxtehude
– Rektifikation von Korndestillaten für die dkv und von Alkohol für die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Einzug in das Verwaltungsgebäude Kaiser-Wilhelm-Ring
Absatz von Kornfeindestillaten
– Überschreitung der 200.000 hl A.-Grenze
Einsatz des ersten Meßkammer-Tankwagens
Absatz von Kornfeindestillaten
– Überschreitung der 100.000 hl A.-Grenze
Aufhebung des Kornbrennverbotes nach 18 Jahren
Gründung der SPIREI Spiritus-Reinigungswerke GmbH
– Lohnreinigung für dkv und Bundesmonopolverwaltung für Branntwein – Verabschiedung des „Gesetzes über die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein“
Neuanfang nach dem Krieg
Brennverbot und Krieg
1. Geschäftsjahr
– Übernahme von 6.946 hl A. – Verkauf von 2.646 hl A.
Zulassung der dkv als Vereinigung der Kornbrennereien
mit dem Recht zur Übernahme und Verwertung von Kornbranntwein nach § 82 BrMonG durch Bekanntmachung der Reichsmonopolverwaltung vom 20.10.1930
Erwerb des Fabrikgeländes in Lüdinghausen
Gründung der Deutschen Kornbranntwein-Verwertungsstelle GmbH in Münster
(Stammkapital: RM 500.000,00)
– Verlust des Absatzmarktes „Korn“ aufgrund jahrelangen Kornbrennverbotes – Überangebot von Kornbranntwein nach Befreiung von den Herstellungsbeschränkungen – Ruinöser Wettbewerb mit schlechten Qualitäten und Schleuderpreisen in Folge von steigender Erzeugung – Existenzgefährdung vieler landwirtschaftlicher Brennereibetriebe mit angeschlossener Fleisch- und Milchversorgung
– Normalisierung des Wettbewerbs – keine Einengung der kaufmännischen Regsamkeit des Einzelnen (kein Zwang zur Ablieferung) – Verbesserung der Produktqualität (Steigerung des Absatzes) – Bekämpfung des Schwarzbrennens – Aufklärung der Verbraucher über die Qualität eines echten Korn
Verabschiedung einer Novelle zum BrMonG, durch die u. a. § 82 a eingeführt wird (gesetzliche Voraussetzung für die Geschäftsaufnahme einer nach § 82 BrMonG zugelassenen „Vereinigung von Kornbrennereien“)